Förderung für Investitionen in Krippen und Kitas

Bild: Tobias Koch

Für Investitionen in die Kitas für ab 3-Jährige gibt es im Landkreis Rotenburg bald 590.000 Euro Zuschüsse vom Bund; das entspricht einem Betrag von gut 100 Euro pro Kita-Kind zwischen drei Jahren und der Einschulung. Insgesamt stehen Niedersachsen 30 Millionen Euro neue Bundesmittel für Investitionen in Kitas und weitere 64 Millionen Euro für Investitionen in Krippen aus dem 5. Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021 zur Verfügung. Darauf machen der SPD-Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil und die SPD-Landtagsabgeordnete Dörte Liebetruth aufmerksam.

Lars Klingbeil hatte sich gemeinsam mit anderen Beteiligten auf Bundesebene für die neuen Investitionen eingesetzt. „Krippen und Kitas werden weiter unterstützt, denn das sind die Orte, in denen sich viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit aller Kraft für die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft einsetzen und daran arbeiten, dass Kinder optimal aufwachsen können“, so Klingbeil. Er und auch Liebetruth danken allen Beschäftigten in den Kitas, die gerade in diesen Corona-Zeiten Außergewöhnliches leisten.

Während die Förderung im Krippenbereich über eine schon bestehende Förderrichtlinie zum Krippen-Ausbau laufe, ist das Kultusministerium für den Kita-Bereich derzeit in der Endabstimmung einer neuen Förderrichtlinie, die Anfang April 2021 in Kraft treten soll. Eine Förderung ist für Kita-Betreuungsplätze möglich, die entweder neu entstehen oder solche ersetzen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen. Mit Hilfe dieser Klausel kann also auch in bestehende Strukturen investiert werden. Auch Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs- und Ausstattungsmaßnahmen, wie z. B. Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten, zur Digitalisierung und zur Bewegungs- und Barrierefreiheit sollen laut Richtlinienentwurf voraussichtlich förderfähig werden. Lars Klingbeil und Dörte Liebetruth weisen darauf hin, dass die Mittel aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen schon bis zum 30. Juni 2021 gebunden werden müssen.